Anlage 2 AujeszkKrV
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 3617
Anzahl der Zuchtsauen pro Bestand Anzahl der zu untersuchenden Zuchtsauen pro Bestand bei jeder Kontrolluntersuchung 1 - 20 Zuchtsauen alle Tiere 21 - 25 Zuchtsauen 20 Tiere 26 - 100 Zuchtsauen 25 Tiere 101 und mehr Zuchtsauen 30 Tiere Anzahl der Mastschweine pro Bestand Anzahl der zu untersuchenden Mastschweine pro Bestand 1 - 10 Mastschweine alle Tiere, jedoch maximal 8 Tiere 11 - 20 Mastschweine 10 Tiere 21 - 30 Mastschweine 11 Tiere 31 - 60 Mastschweine 12 Tiere 61 - 200 Mastschweine 13 Tiere 201 und mehr Mastschweine 14 Tiere
In Zuchtbeständen werden jährlich Stichprobenuntersuchungen durchgeführt, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer angenommenen Rate (Prävalenzschwelle) von 0,2 vom Hundert befallene Bestände zu erkennen (Kontrolluntersuchungen).Die Untersuchung in den der Stichprobenuntersuchung unterfallenden Beständen ist nach folgendem Schlüssel vorzunehmen:
Nummer 1 gilt entsprechend für Zuchtschweine in Aufzuchtbetrieben und Besamungsstationen.
In gemischten Beständen oder Mastbeständen werden jährlich Stichprobenuntersuchungen durchgeführt, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,2 vom Hundert befallene Bestände zu erkennen.Die Untersuchung in den der Stichprobenuntersuchung unterfallenden Beständen ist nach folgendem Schlüssel vorzunehmen: